Brechtel hatte sich an Bundesminister Peter Ramsauer mit der Bitte gewandt, darauf hinzuwirken, dass die Einschränkungen bei der Vergabe kurzer Erkennungsnummern im Interesse der Bürger und Kunden schnellstmöglich aufgehoben wird. Dies ist nun erfolgt.
Begründet wurde die erneute Änderung mit der Einführung verkleinerter Kraftradkennzeichen sowie dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeugs eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen. „Für unsere Bürgerinnen und Bürger freue ich mich, dass diese unnötigen Einschränkungen nun vom Tisch sind“, so Brechtel.
Die Gebühr für die Vorabreservierung eines Kennzeichens beträgt 2,60 €, die Gebühr für die Zuteilung des Wunschkennzeichens beträgt 10,20 €.